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Die Stationen eines Antrags

Schritt für Schritt zum Beteiligungsprojekt: Die aufgeführten Stationen geben einen Überblick und erklären kurz den regulären Ablauf des Förderverfahrens  – von der Beantragung des Projekts, über die Durchführung der Beteiligung bis hin zum Projektabschluss mit Verwendungsnachweis.

© SMJusDEG | Runze & Casper
 

Ablauf des Förderverfahrens

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Förderaufruf

Es gibt pro Jahr ein bis zwei Antragsfristen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung. Diese werden durch sogenannte "Förderaufrufe" bekanntgegeben.

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Informationsveranstaltungen

Vor Beantragung einer Projektförderung ist es ratsam, eine der im Antragszeitraum angebotenen, digitalen Informationsveranstaltungen zu besuchen. Hier werden die verschiedenen Fördermöglichkeiten der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung vorgestellt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Termine der  Informationsveranstaltungen werden mit dem Förderaufruf bekanntgegeben und auf www.beteiligen.sachsen.de sowie im Newsletter des EBBS bekannt gegeben. Bei einem umfangreicheren Beratungsbedarf besteht ganzjährig die Möglichkeit, ein individuelles Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.

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Antragseinreichung

Die Einreichung Ihres Antrags erfolgt online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Hierfür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden.

Lesen Sie dazu auch in unseren FAQ unter dem Punkt Antragstellung: „Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?“

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Antragsprüfung

Erstbewertung des Fachreferats des SMJusDEG

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG), Referat V.2 für Bürgerbeteiligung und Online-Bürgerbeteiligungsformate, bewertet die eingereichten Anträgen nach bestimmten Qualitätskriterien.

Fachliche Beratung durch den Fachbeirats

In die Entscheidungsfindung fließen auch die Empfehlungen des externen Fachbeirats Bürgerbeteiligung ein, ein Gremium verschiedener Fachexpertinnen und –experten. Im Rahmen einer Beiratssitzung wird über die Anträge beraten.

Einholung von Stellungnahmen

Bei der Beurteilung der Anträge zivilgesellschaftlicher Träger werden ebenso die Stellungnahmen der jeweils direkt betroffenen Gemeinde bzw. des Landkreises (sog. kommunales Unterstützungsschreiben), in die Entscheidungsfindung einbezogen. Das Schreiben signalisiert die Bereitschaft der Kommune, das eingereichte Beteiligungsvorhaben zu unterstützen. Gegebenenfalls wird durch das SMJusDEG auch eine Stellungnahme des fachlich unmittelbar zuständigen Staatsministeriums eingeholt.

Lesen Sie dazu auch in unseren FAQ unter dem Punkt Antragstellung: „Wie läuft das Antragsverfahren ab?“ und „Was ist ein Unterstützungsschreiben der betroffenen Gebietskörperschaft“

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Nachreichungen

Im Rahmen der Prüfung kann es erforderlich werden, dass Sie Unterlagen nachreichen wie z.B. Anpassungen bezüglich des Ausgaben- und Finanzierungsplans.

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Förderentscheidung

Liegen alle Antragsunterlagen vollständig vor, kann das SMJusDEG, unter Berücksichtigung der fachlichen Empfehlungen des Fachbeirats und der weiteren Stellungnahmen, die finale Förderentscheidung treffen. Dieses Ergebnis wird an die SAB als Bewilligungsbehörde übermittelt. 

Lesen Sie dazu auch in unseren FAQ unter dem Punkt Antragstellung „Wann kann ich mit einer Entscheidung zu meinem Antrag rechnen?“

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Bewilligung

Nach Übermittlung der finalen fachlichen Prüfergebnisse durch das Fachreferat an die SAB stellt diese einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid aus und übermittelt diesen an den Antragstellenden.

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Auszahlungen

Um die Fördergelder als Vorauszahlung zu erhalten, müssen Sie einen Auszahlungsantrag bei der SAB einreichen. Dies geschieht über einen Vordruck der SAB. Hierbei ist zu beachten, dass Sie sich nur Fördermittel in derjenigen Höhe auszahlen lassen können, die Sie innerhalb von sechs Monaten für fällige Zahlungen benötigen (Sechsmonatsfrist).

Lesen Sie dazu auch in unseren FAQ unter dem Punkt Projektumsetzung: „Was muss ich tun, um eine Auszahlung zu beantragen?“

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Projektumsetzung

Während der Umsetzung Ihres Projektes sind gewisse Bestimmungen des Bewilligungsbescheides einzuhalten und müssen teilweise fortlaufend berücksichtigt werden:

Begleitende Öffentlichkeitsarbeit (in Zusammenarbeit mit SMJusDEG)

Mit Ihrer Antragstellung erklären sie sich bereit, an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit - wie der Veröffentlichung Ihres Projekts auf unserer Website und in den Sozialen Medien - mitzuwirken, indem Sie Text- und Bildmaterial zur Verfügung stellen.

Zudem müssen Sie darauf achten, in Ihren Medien der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an geeigneter Stelle sichtbar über die Herkunft der Fördermittel zu informieren.

Mitwirkung im Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen (EBBS)

Mit Ihrer Antragstellung erklären Sie sich bereit am Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen (EBBS) mitzuwirken. Erfahrungen aus den geförderten Beteiligungsvorhaben und -prozessen sollen unter den Fördermittelempfängerinnen und -empfängern sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren vorgestellt und ausgetauscht werden. So tragen Sie zur weiteren Qualifizierung in der Bürgerbeteiligung auf peer-to-peer-Ebene bei.

Lesen Sie dazu auch in unseren FAQ unter dem Punkt Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung:

  • „Was ist das „Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung“?
  • „Ich habe eine Förderung bewilligt bekommen. Muss ich jetzt Mitglied im Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung werden?“

Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitforschung

Im Rahmen der Förderrichtlinie geförderte Projekte werden von einem unabhängigen Forschungsinstitut wissenschaftlich begleitet. Die geförderten Projekten sind angehalten, sich an der wissenschaftlichen Begleitung zu beteiligen, indem Sie notwendige Informationen, Daten und Materialien, zur Verfügung stellen. Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist es, die Qualität von Bürgerbeteiligung in Sachsen gemeinsam mit Ihnen zu sichern und nachhaltig steigern zu können.

Lesen Sie dazu auch in unseren FAQ unter dem Punkt Erfolgskontrolle und wissenschaftliche Begleitung: "Was bedeutet Mitwirkung bei der wissenschaftlichen Begleitung".

Zwischennachweis an die SAB

Für mehrjährige Vorhaben ist nach einem Jahreswechsel ein jährlicher Sachbericht an die SAB zu senden. Der Sachbericht beurteilt die Erreichung der Projektziele und bewertet die Umsetzung des Vorhabens bis zum jeweiligen Zeitpunkt. Näheres hierzu und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, erfahren Sie im Förderportal oder auf der Internetseite der SAB.

Hinweis: Alle zu beachtenden Bestimmungen entnehmen Sie in vollständiger Ausführung bitte Ihren Bewilligungsbescheiden. Nachzulesen unter anderem unter den Punkten: "Allgemeine/ Besondere Nebenbestimmungen", "Sonstige vorhabenbezogene Bestimmungen" sowie in den Anlagen.

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Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis muss nach Abschluss des Projektes an die SAB erbracht werden und beinhaltet einen Sachbericht und die Projektabrechnung. Der abschließende Sachbericht beurteilt die Erreichung der Projektziele und bewertet die gesamte Umsetzung des Vorhabens.

Lesen Sie dazu auch in unseren FAQ unter dem Punkt Erfolgskontrolle und wissenschaftliche Begleitung:

  • „Was beinhaltet der Verwendungsnachweis?“
  • „Welche Inhalte werden im Sachbericht abgefragt“

Lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zum Erstellen eines Sachberichts.

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