Förderhinweis
Das Logo
Das Logo (auch Leitmarke mit Absenderfahne genannt) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist auf allen projektbezogenen Veröffentlichungen abzubilden.* Der Text, der die Öffentlichkeit über die Mittelherkunft informiert, muss zwingend mit abgebildet werden :
„Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“ (Haushaltszusatz)
Um die Lesbarkeit des Logos sicherzustellen, ist die Abbildung immer auf weißen Hintergrund zu setzen und in einer Größe abzudrucken, welche die klare Lesbarkeit aller Logoelemente sicherstellt.
Im Folgenden steht eine Darstellungseinheit aus Logo und Text in zwei verschiedenen Datei-Varianten zum Download bereit.
*Hinweis: Sollte auf Drucksachen nicht genügend Platz für eine lesbare Abbildung des Logos zur Verfügung stehen, kann in Ausnahmefällen das Landessignet des Freistaates Sachsen anstelle der Leitmarke mit Absenderfahren platziert werden. Für die Gestaltung des Landessignets ist die Wappenverordnung vom 4. März 2005 (SächsGVBI. S. 40) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. In jedem Fall muss neben dem Landessignet der obige Text über die Mittelherkunft (Haushaltszusatz) abgebildet sein.
Veröffentlichungen
Als Veröffentlichungen gelten:
Drucksachen und Pressemitteilungen | Bei allen Pressemitteilungen und Informationsdrucksachen über das Vorhaben ist über die Mittelherkunft mittels Logo und obigem Text (Haushaltszusatz) hinzuweisen. |
Internetseiten | Auch auf Seiten, die eine Darstellung des geförderten Projekts enthalten, ist die Öffentlichkeit an geeigneter Stelle mittels Logo und obigem Text (Haushaltszusatz) über die Mittelherkunft informiert werden. |
Soziale Medien | In den Sozialen Medien sollte mindestens eine textliche Erwähnung der Förderung über Förderrichtlinie (FRL) Bürgerbeteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) erfolgen. |