Hauptinhalt

KulturLeben UG

Kinder- und Jugendbeteiligung an kommunalen Planungen

Im Rahmen des Projekts werden an Schulen Beteiligungsverfahren zu laufenden Planungen der Stadt Dresden durchgeführt. Dabei werden an der jeweiligen Schule möglichst viele Schülerinnen und Schüler angesprochen und in den Pausen Gelegenheitsstrukturen zum Ideenaustausch geschaffen. Parallel finden Ideenwerkstätten statt, welche auch das Recht auf Beteiligung nach §47a der Sächsischen Gemeindeordnung aufbereiten. Die Ideen werden durch die Kinder und Jugendlichen priorisiert und durch das Organisationsteam aufbereitet und dokumentiert. Die Ergebnisse werden den Planungsämtern übergeben, sowie die Rückmeldung geprüft.

Das Projekt entspricht der Beteiligungsstufe "Einbeziehen".

 

Das Projekt im Überblick

Wer KulturLeben UG
Was Kinder- und Jugendbeteiligung an kommunalen Planungen
Wo Dresden
Wann Januar 2024 bis Dezember 2024
Für wen Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre)
Wie Bürgerwerkstatt, Beteiligungsworkshops, Entwicklung von Gelegenheitsstrukturen für Austausch
Fördersäule Zivilgesellschaftliches Einzelvorhaben
Fördersumme 80.000 Euro (bewilligt)

Kontakt und Links

 

Projektziele

1 Die von Kindern und Jugendlichen erarbeiteten Ideen zu Planungsvorhaben in Dresden, nach § 47a SächsGemO, werden priorisiert und den zuständigen Planungsämtern übergeben. Die Empfehlungen werden bei den weiteren Planungen beachtet und sind in der Umsetzung wahrnehmbar. Zu diesem Zweck werden verschiedene Methoden zur Sammlung von Ideen der Schülerinnen und Schülern entwickelt.
2 Zu Erreichung der Projektziele werden an acht Schulen Beteiligungsverfahren mit Schülerinnen und Schülern zu unterschiedlichen Planungsvorhaben der Stadt Dresden durchgeführt.
3 Die Schülerinnen und Schüler kennen nach Durchführung des jeweiligen Beteiligungsverfahrens ihre Rechte nach §47a SächsGemO.
 

Meilensteine

1 Finden von geeigneten Planungsvorhaben bei denen im Planungsfortschritt Kinder- und Jugendideen berücksichtigt werden können, Absprechen des gemeinsamen Vorgehens mit den Planungsämtern zur erfolgreichen Implementierung von Ideen von Schülerinnen und Schülern sowie Finden der entsprechenden Schulen im Nahumfeld des jeweiligen Planungsvorhabens.
2 Durchführung von Beteiligungsverfahren an den Schulen. Sicherung der Ergebnisse und Einreichung dieser bei den Planungsämtern. Dokumentation der Verwendung der Ergebnisse.
3 Sichtbarmachung der Ideen von Schülerinnen und Schülern im Stadtraum.
 

(Geplante) Verwendung der Projektergebnisse

Die Ergebnisse werden zusammengefasst den jeweiligen Planungsämtern übergeben und deren Beachtung erörtert. Zur Sichtbarmachung der Ergebnisse können einzelne Ideen temporär im Stadtraum realisiert werden, oder diese im Rahmen einer Ausstellung gezeigt werden.

zurück zum Seitenanfang