Online-Bürgerbeteiligung
Begriffseinordnung
Der Begriff E-Government umfasst alle digitalen und internetbasierte Maßnahmen, die zur Abwicklung von Verwaltungsabläufen eingesetzt werden. Dabei wird zwischen E-Administration und E-Demokratie unterschieden. Die E-Administration umfasst alle Informationen und Behördenangelegenheiten, die für Bürgerinnen und Bürger digital zur Verfügung stehen. In Sachsen erfolg dies über die Plattform Amt24.
Mithilfe der E-Demokratie können Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen mitgestalten, etwa durch die elektronische Stimmabgabe bei Wahlen oder die aktive Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen im Rahmen der Online-Bürgerbeteiligung.
Online-Bürgerbeteiligung ist gewinnbringend!
Online-Bürgerbeteiligung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich über die reine Information hinaus auch aktiv an politischen Entscheidungen einzubringen und die Demokratie mitzugestalten. Durch diesen Prozess wird die Politik sensibler für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung kann Projekte gezielter umsetzen und alle Einwohnerinnen und Einwohner erleben eine direkte Einflussnahme auf ihre Umgebung. Die Interaktion fördert Akzeptanz, Zufriedenheit und trägt zur demokratischen Grundidee bei.
Die Vorteile der Online-Bürgerbeteiligung sind vielfältig:
- Alle wesentlichen Inhalte sind zentral und jederzeit zugänglich.
- Umfassende Maßnahmen zur Information, Kommunikation als auch Partizipation entstehen (bspw. in Form von Beteiligungsplattforen)
- Orts- und zeitunabhängige Teilnahme ermöglicht eine breite und flexible Beteiligung.
- Niedrige Zugangsbarrieren fördern die Teilnahme und Inklusion verschiedener Akteurinnen und Akteure bei mehr Möglichkeiten der Interaktion.
- Kosten und Aufwand sind im Vergleich zu Präsenztreffen meist geringer.
- Strukturierte und transparente Diskussionen auf Augenhöhe werden erleichtert.
Formen der Online-Bürgerbeteiligung
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Online-Bürgerbeteiligung durchzuführen:
- formelle Verfahren, bei denen die Verwaltung den Einwohnerinnen und Einwohnern Zugang zu Planungsunterlagen (bspw. in der Stadtentwicklung / Bauplanung) bietet und die Ergebnisse bei der Umsetzung verbindlich Berücksichtigung finden
- informelle Verfahren, bei denen der Austausch von Ideen und Argumenten zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft im Mittelpunkt steht. Diese Verfahren sind weniger verpflichtend und oft ergebnisoffen
- Bottom-up-Verfahren, bei denen Bürgerinnen und Bürger selbst die Initiative ergreifen, um auf Probleme oder aktuelle Themenstellungen aufmerksam zu machen.
Herausforderungen
Die technische Ausstattung, aber auch die vorhandene Medienkompetenz bei den Bürgerinnen und Bürgern ist ausschlaggebend für die Umsetzung einer erfolgreichen Online-Bürgerbeteiligung. Entsprechend sollten die eingesetzten digitalen Tools und Online-Plattformen möglichst fehlerfrei funktionieren und einfach zu bedienen sein. Für die Dauer eines Verfahrens sollte zudem ausreichend Personal für die Betreuung zur Verfügung stehen.
Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen
Das Beteiligungsportal ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger und kommunalen Beteiligungsmacher im Freistaat Sachsen. Auf dem Beteiligungsportal können kommunale Beteiligungsmacher ihre Beteiligungsprojekte und -verfahren einstellen und die Sächsinnen und Sachsen aktiv an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen.
Das Beteiligungsportal ermöglicht:
- den Dialog über Themen aus Politik und Gesellschaft
- das Erstellen und Teilnehmen an Umfragen
- das Einstellen und Mitwirken an formellen Beteiligungsverfahren
Dialoge, Umfragen, Verfahren
Die kommunalen Initiatoren von Beteiligungen können auf dem Portal Beteiligungen oder Anhörungen über ihre Vorhaben, Satzungs- oder Gesetzentwürfe, Pläne oder Konzepte in Gang setzen. Dabei kann es sich um eine Diskussion oder die Einholung von Meinungen und Stellungnahmen im Zuge von förmlichen, d.h. gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren, handeln. Aber auch informelle Beteiligungsverfahren können über das Beteiligungsportal angeboten werden. Die Dauer der aktiven Beteiligungsphase wird vom jeweiligen Initiator festgelegt und während des gesamten Verfahrens angezeigt.
Wie beteiligen?
Kommunale Beteiligungsmacher erhalten im Bedarfsfall einen eignenen Mandanten. Ist dieser eingerichtet, können sie eigenverantwortlich Beteiligungsverfahren auf dem Beteiligungsportal initiieren.
Je nach Art des Verfahrens ist es für Bürgerinnen und Bürger möglich, einen Beitrag zum vorgegeben Thema zu verfassen bzw. den von einem anderen Nutzer erstellen Beitrag zu kommentieren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Kommentare Anderer zu bewerten, also die eigene Zustimmung oder Ablehnung anzuzeigen. Um selbst Beiträge, Kommentare oder Stellungnahmen schreiben zu können, muss man sich zunächst registrieren bzw. anmelden. Nach der Anmeldung ist eine Beteiligung im vorgegebenen Zeitfenster des Verfahrens möglich.
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