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Beteiligungsrat Gemeinwohl

Der erste Bürgerrat des Leipziger Stadtrats

Der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ nach dem Modell Bürgerrat zielt auf eine breite Beteiligung und Perspektivenvielfalt in der Auseinandersetzung mit Gemeinwohl und gemeinwohlorientiertem Engagement in Leipzig ab. Bürgerräte sind mit dem Potential verbunden, das Vertrauen in Politik zu stärken und gesellschaftliche Pluralität in einem demokratischen Verfahren erlebbar zu machen. Daher ist ein übergeordnetes Projektziel die Erprobung des Formats Bürgerrat für die Stadt: der Beteiligungsrat ist der erste vom Leipziger Stadtrat direkt beauftragte Bürgerrat.

Projekteindrücke

Projektdetails und Ergebnisse

  • Die inhaltliche Arbeit des Beteiligungsrats Gemeinwohl drehte sich u.a. um folgende Fragen:
    • Wie kann Engagement das Gemeinwohl fördern?
    • Was soll und kann gesellschaftliches Engagement leisten?
    • Wie können sich Einwohnerinnen und Einwohner stärker gemeinwohlorientiert einbringen und was brauchen sie dafür?
    • Wer ist für die Umsetzung der Bedarfe zuständig?
  • Zur Umsetzung des Projekts wurde eine Projektsatzung verfasst, die eine Rechtsgrundlage für das aufsuchende Losverfahren geschaffen hat. Das aufsuchende Losverfahren (esgehtLOS), also das persönliche Aufsuchen derjenigen, die sich auf die Einladung nicht zurückgemeldet haben (ca. 70 %), stellt eine weitere Besonderheit des Projekts dar.
  • Der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ wurde an vier Veranstaltungsorten in unterschiedlichen Bezirken durchgeführt. Die Teilnehmenden haben in einem intensiven Prozess 12 Empfehlungen zur Förderung des gemeinwohlorientierten Engagements in Leipzig erarbeitet.
  • Es wurden umfangreiche Maßnahmen zum Abbau von Teilhabebarrieren getroffen: z.B. Dolmetschen von/in deutsche Gebärdensprache und Lautsprachen, Kinderbetreuung, Fahrservice, Freistellungsanfragen an Arbeitgeber etc. Zahlreiche Teilnehmende haben diese in Anspruch genommen, was eine hohe Teilnahmerate bis zum Ende des Bürgerrates garantieren konnte. Das ist insbesondere angesichts der Kurzfristigkeit des Verfahrens beachtlich.
  • Im Herbst 2023 steht die öffentliche Übergabe und Vorstellung der Empfehlungen an den Oberbürgermeister und den Stadtrat durch die Teilnehmenden an. Die Projektsatzung regelt, dass einer Vertretung des Beteiligungsrats Redezeit zur Begründung der Empfehlungen während der öffentlichen Sitzung der Ratsversammlung eingeräumt wird.

Hintergrund

Die Stadt Leipzig ist im Rahmen unterschiedlicher Prozesse aktuell mit den Themen Gemeinwohlorientierung und Engagementförderung befasst. Der Beteiligungsrat stellt nun einen weiteren Baustein in dieser Auseinandersetzung dar und erweitert die Vielfalt an Perspektiven. Durch das aufsuchende Losverfahren sowie die Maßnahmen zur Barrierereduktion konnte der Bürgerrat eine heterogenere Zielgruppe erreichen als andere Verfahren. Somit können durch die Empfehlungen des Beteiligungsrats neue Impulse in bestehende Prozesse einfließen.

Weiterführende Informationen

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